Gesetzliche Informationspflichten






Sie befinden sich hier: HOME → AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fubotech - 02.01.2004 00:00

AGB

Andreas Brandstetter

G eltungsbereich:

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbedingungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.Von diesem allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen müssen in schriftlicher Form vereinbart werden, um rechtswirksam zu sein. Dies gilt jedoch nicht für Verbrauchergeschäfte im Sinn des KSchG, nach dem die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers oder seiner Vertreter zum Nachteil des Verbrauchers vertraglich nicht ausgeschlossen werde kann § 10 Abs 3 KSchG).

Kostenvoranschläge:

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinn des KSchG handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.

Einfach mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

Leistungen des Kunden

Der Kunde gewährleistet eine kontinuierliche Arbeitsabwicklung.Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere müssen folgende Leistungen kostenlos an Fubotech zur Verfügung gestellt werden:

-) vollständige bzw. rechtzeitige Übergabe aller Unterlagen (Pläne usw.), die Fubotech zur Planung, Kalkulation und Durchführung der zu erbringenden Leistungen benötigt.

-) zeitgerechte Verfügbarkeit einer LKW - und/oder Silo-Abstellfläche (ca. 25 m) bzw. ausreichende Lagermöglichkeit der Materialien von Fubotech.

-) ausreichende Verfügbarkeit von Licht-, Kraftstrom (mind. 25 Amp.) und Gebrauchswasser der jeweiligen Baustelle

-) rechtzeitiges Herstellen des Waagrisses (Waagriss durch Fubotech nur bei gesonderter Vereinbarung)

-) Reinigung von Schutt bzw. Entfernen von lagernden Baumaterialien der zu bearbeitenden Flächen

Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten von Fubotech in Rechnung gestellt. Sollten sich dadurch terminliche Verzögerungen ergeben, so wird das Unternehmen die neuen Termine gemäß der zeitlichen Verfügbarkeit festlegen.

Zahlung:

Die Zahlung hat binnen 21 Tagen netto Kassa zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen abzüglich eines Skontos von 3 %.

Unterlagen:

Sämtliche für die Durchführung benötigten Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Genehmigungen wie insbesondere Straßenbenützungsbewilligungen und baubehördliche Bewilligung hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen, damit eine Durchführung des Auftrages durch Fubotech in jeder Hinsicht gewährleistet ist.

Maßangaben durch den Kunden:

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Unternehmer den Kunden sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin angelaufenen Kosten treffen den Kunden.

Baustoffe:

Für die Ausfertigung aller Arbeiten werden Baustoffe nach Euronorm verwendet.

Terminpläne:

Terminpläne sind einvernehmlich bei Vertragsabschluß festzulegen. Bauseitiger Terminverzug muss mindestens 7 Werktage vor dem geplanten Arbeitsbeginn schriftlich bekann gegeben werden. Für eine spätere Bekanntgabe ist für jeden Tag der Verschiebung des Arbeitsbeginnes (sowohl nach vorne als auch nach hinten) vom Kunden ein pauschal vereinbarter Mehraufwand von € 220,-- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

Stehzeit, zusätzliche Arbeitsleistungen:

Anfallende Stehzeiten, welche nicht von Fubotech verursacht wurden, bzw. zusätzlich anfallende Nebenarbeiten werden nach Zeitaufwand gesondert, per Stunde oder pauschal in Rechnung gestellt.Ebenso werden zusätzliche An- und Abfahrten bei Arbeitsunterbrechungen, welche nicht von Fubotech verursacht wurden, wie oben angeführt verrechnet.

Gefahrenübergang:

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Käufer über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt der Übergang der Verfügungsmacht.

Haftung:

Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurden.

Gewährleistung:

Die Gewährleistung wird durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht. Fubotech hat das Wahlrecht, die Mängel entweder zu beseitigen oder eine Gutschrift zu erteilen. Werden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als dem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder Verzug des Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen.

Gerichtsstand:

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz von Fubotech vereinbart.Für Verbrauchergeschäfte gilt gemäß § 14 Abs 1 KSchG; Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs 1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

Gültigkeit der AGB: Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit